Tätigkeitsfelder / Bauleitplanung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes Frankenwinheim
Frankenwinheim, mit dem zugehörigen Gemeindeteil Brünnstadt liegt ca. 20 Kilometer südlich von Schweinfurt in der Region Main-Rhön.
Geltungsbereich zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich innerhalb der ausgedehnten, flachwelligen, landwirtschaftlich genutzten Feldflur des Steigerwaldvorlandes, innerhalb der Gemarkung von Brünnstadt zwischen den beiden Orten Brünnstadt und Zeilitzheim.
Die Größe des Geltungsbereiches umfasst insgesamt ca. 64 ha.
Anlass und Ziel der Planung
Die Gemeinde Frankenwinheim beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Bebauungsplänen zu schaffen, die zeitlich befristet die Ansiedelung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung von ca. 40 MWp ermöglichen.
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